Rechenbeispiel

Unser Berechnungsbeispiel

Pflegekosten: Bei nicht Auslangen der eigenen Pension können anfallende Kosten trotz des hohen Standards des Hauses bis zur vollen Höhe vom Sozialhilfeverband übernommen werden.


Bei Fragen rund um die Antragsformalitäten für Ihre Heimunterbringung ist Ihnen das Sonnenhof-Team selbstverständlich gerne behilflich!

 

Berechnungsbeispiel einer Kostenaufteilung bei Erhalt einer „Mindestpension“, bzw. Nettoausgleichsrichtsatz :

   € 1.155,84= 100 % der Pension

 Pflegegeld  = 100 %

 

20 % Taschengeld zur freien Verfügung     80 % der Eigenleistung für die Unterbringung
aus der Pension          € 231,17          aus der Pension          € 924,67
aus dem Pflegegeld    € 55,16      aus dem Pflegegeld     je nach Pflegestufe
13. und 14. Pension zu 100 %   Die Restkosten auf den im Sozialhilfegesetz geregelten Tagsatz werden vom Sozialhilfeverband übernommen
aliquot pro Monat       € 192,64  
   

 

Das Gesamt-Taschengeld bei € 1.155,84 Pension  pro Monat  beträgt somit € 478,97 !

Bei höherer Pension ergibt sich ein entsprechend höherer Taschengeldanteil.                

Dieser Betrag steht dem Gast monatlich zum Eigenverbrauch zur Verfügung.  

Telefon: +43(3155)5175
Fax: +43(3155)5175-8
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