PFLEGEHEIM SONNENHOF
FEHRING
Hauptplatz 19 |
A-8350 Fehring
Tel. +43(3155)5175
Fax +43(3155)5175-8
Pflegekosten: Bei nicht Auslangen der eigenen Pension können anfallende Kosten trotz des hohen Standards des Hauses bis zur vollen Höhe vom Sozialhilfeverband übernommen werden.
Bei Fragen rund um die Antragsformalitäten für Ihre Heimunterbringung ist Ihnen das Sonnenhof-Team selbstverständlich gerne behilflich!
Berechnungsbeispiel einer Kostenaufteilung bei Erhalt einer „Mindestpension“, bzw. Nettoausgleichsrichtsatz :
€ 1.155,84= 100 % der Pension
Pflegegeld = 100 %
20 % Taschengeld zur freien Verfügung | 80 % der Eigenleistung für die Unterbringung | |
aus der Pension € 231,17 | aus der Pension € 924,67 | |
aus dem Pflegegeld € 55,16 | aus dem Pflegegeld je nach Pflegestufe | |
13. und 14. Pension zu 100 % | Die Restkosten auf den im Sozialhilfegesetz geregelten Tagsatz werden vom Sozialhilfeverband übernommen | |
aliquot pro Monat € 192,64 | ||
Das Gesamt-Taschengeld bei € 1.155,84 Pension pro Monat beträgt somit € 478,97 ! Bei höherer Pension ergibt sich ein entsprechend höherer Taschengeldanteil. Dieser Betrag steht dem Gast monatlich zum Eigenverbrauch zur Verfügung. |